1. Zu einer Freiheitsstrafe von 3½ Jahren. Die ausgestandene Untersuchungs- und Sicherheitshaft (248 Tage) sowie die angeordneten Ersatzmassnahmen werden im Umfang von insgesamt 250 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 26‘192.15. 3. Zur Bezahlung von 3/5 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 7‘694.00 (Gebühr Berufungsverfahren CHF 6‘000.00 + Entschädigung Sachverständiger CHF 1‘694.00), ausmachend CHF 4‘616.40.