Bis heute bleibt jedoch der linke Zeigefinger in seiner Funktion eingeschränkt, verursacht unangenehme Sinnesempfindungen und erinnert täglich an den traumatischen Vorfall. Dafür, dass die Straf- und Zivilklägerin aufgrund des Vorfalls an medizinisch nachgewiesenen anhaltenden psychischen Folgen leiden würde, wie sie dies geltend macht (vgl. pag. 1227 f.), gibt es in den Akten jedoch keine objektivierbaren Hinweise, insbesondere liegt kein Therapiebericht vor. Auch geht die Kammer gestützt auf den persönlichen Eindruck, welchen sie von der