Mit Eingabe vom 4. November 2017 stellte die Straf- und Zivilklägerin den Antrag, der Beschuldigte sei zu verpflichten, für die Nachteile der Arbeitsunfähigkeit Schadenersatz in der Höhe von CHF 50‘586.50 netto und für ihr entstandene Anwaltskosten Schadenersatz in Höhe von CHF 1‘073.20 zu bezahlen. Weiter beantragte die Straf- und Zivilklägerin es seien die Schadenersatzansprüche für die übrigen durch die widerrechtliche Handlung des Beschuldigten verursachten Schadenspositionen dem Grundsatz nach gutzuheissen und für die vollständige Beurteilung auf den Zivilweg zu verweisen (pag. 1160).