15. Anrechnung Untersuchungs- und Sicherheitshaft sowie Ersatzmassnahme Auf diese Strafe sind die ausgestandene Untersuchungshaft von 224 Tagen (25. Juni 2015 bis 3. Februar 2016) sowie die Sicherheitshaft nach dem erstinstanzlichen Urteil von total 24 Tagen (2. November bis 25. November 2016) anzurechnen, ausmachend gesamthaft 248 Tage. Weiter ist betreffend die für die Dauer vom 4. Februar bis zum 2. November 2016 angeordneten Ersatzmassnahmen – namentlich die Anweisung, sich einer ambulanten psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen, die An-