Die Strafempfindlichkeit ist als durchschnittlich zu bezeichnen. Die leichte Straferhöhung wegen der Vorstrafe und der geringe Geständnisrabatt heben sich nach Auffassung der Kammer gegenseitig auf. Damit sind die Täterkomponenten insgesamt neutral zu gewichten, womit es bei einer Einsatzstrafe von 42 Monaten bleibt. 14. Fazit Strafmass Der Beschuldigte ist zu einer Freiheitsstrafe von 42 Monaten, entsprechend 3½ Jahren, zu verurteilen.