1199 Z. 18 ff.; vgl. dazu auch die Ausführungen der Verteidigung in der oberinstanzlichen Verhandlung, pag. 1221). Im Rahmen der Befragung zu den aktuellen persönlichen Verhältnissen in der oberinstanzlichen Verhandlung gab der Beschuldigte zu Protokoll, er wohne aktuell nach wie vor in L.________ (Ort). Sein monatliches Einkommen bestehe aus der AHV und einer Pension. Nebenbei leiste er noch Freiwilligenarbeit. Insgesamt belaufe sich sein monatliches Einkommen auf CHF 4‘000.00 netto. Sein Vermögen betrage ca. CHF 300‘000.00 (pag. 1197