Nach seinen konstanten Aussagen wollte der Beschuldigte seiner Schwester mit den Schlägen eine Lektion erteilen, damit diese nicht mehr nach D.________ (Ort) komme (vgl. dazu auch die entsprechenden Ausführungen der Verteidigung in der oberinstanzlichen Verhandlung, pag. 1218 f.). Das eigentliche Handlungsziel des Beschuldigten war es somit nicht, der Straf- und Zivilklägerin schwere Verletzungen zuzufügen.