Im Entscheid BGer 6B_26/2011 vom 20. Juni 2011 qualifizierte das Bundesgericht den konstanten Sensibilitätsverlust des Zeige- und Mittelfingers der rechten Hand, verbunden mit bewegungs- und belastungsabhängigen Schmerzen sowie einer ausgeprägten Kälteempfindlichkeit bei einer Rechtshänderin, bei welcher die volle Funktionsfähigkeit der rechten Hand nicht mehr eintreten wird, im Ergebnis als schwere Körperverletzung. Das Bundesgericht hielt fest, die rechte Hand sei insbe-