Vielmehr liess der Beschuldigte nach dem Sturz der Strafund Zivilklägerin ab und kehrte ins Haus zurück, da sein Ziel, ihr eine Lektion zu verpassen, erfüllt war. Die Tatsache, dass sich der Beschuldigte nach der Tat von seiner Schwester abwandte und davon ging wird allenfalls im Rahmen der Straf-