Ausserdem setzte sich das Opfer zwar nicht aktiv zur Wehr und wurde schliesslich bewusstlos, konnte sich jedoch noch abdrehen und die Hände schützend über den Kopf legen, was zu den schweren Abwehrverletzungen an der linken Hand führte. Dass der Beschuldigte auch noch auf die Straf- und Zivilklägerin eingeschlagen hätte, als diese bereits bewusstlos und damit wehrlos am Boden lag, ist, wie bereits ausgeführt, nicht erstellt. Vielmehr liess der Beschuldigte nach dem Sturz der Strafund Zivilklägerin ab und kehrte ins Haus zurück, da sein Ziel, ihr eine Lektion zu verpassen, erfüllt war.