20 stanzlichem Beweisergebnis vier Mal hart gegen den Kopf der Straf- und Zivilklägerin geschlagen habe und allgemein bekannt sei, dass bei wiederholten Schlägen mit einem schweren, harten Gegenstand wie einem massiven Holzstock gegen sensible Körperregionen wie den Kopf die Gefahr von tödlichen Verletzungen bestehe. In seinem Zorn und im Rahmen des dynamischen Geschehens sei es dem Beschuldigten zudem nicht möglich gewesen, die Härte der Schläge zu dosieren und deren Ziel zu lokalisieren.