9. Versuchte eventualvorsätzliche Tötung In Bezug auf die theoretischen Ausführungen zu den objektiven und subjektiven Tatbestandskomponenten von Art. 111 StGB sowie zu Art. 22 Abs. 1 StGB kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1028 f., S. 27 f. Entscheidbegründung).