Dass er aber ausschliesslich gezielt gegen den Kopf der Straf- und Zivilklägerin geschlagen hätte, kann dem Beschuldigten nicht nachgewiesen werden. Ziel des Beschuldigten war es, seiner Schwester eine Lektion zu erteilen, damit sie sich künftig von der Liegenschaft in D.________ (Ort) fernhalte. Erwiesen ist schliesslich, dass die Straf- und Zivilklägerin durch die Schläge die oben beschriebenen Verletzungen an Kopf, Oberkörper und linker Hand erlitt, wobei in Bezug auf letztere der linke Zeigefinger nachhaltig beeinträchtigt ist, was eine dauernde Einschränkung der Funktionsfähigkeit der gesamten Hand mit sich bringt.