19 habe stark geschlagen, er hätte jedoch noch stärker schlagen können. Selbst die Straf- und Zivilklägerin sagte aus, dass einige der Schläge stark gewesen seien, jedoch nicht alle. Aufgrund seiner eigenen Aussagen und der dokumentierten Verletzungen ist zudem erstellt, dass der Beschuldigte Schläge gegen Rücken und Oberkörper der Straf- und Zivilklägerin ausführte und sie dort auch traf.