Er schloss hingegen nicht aus, allenfalls im Moment des Fallens noch Schläge ausgeführt zu haben. Die Straf- und Zivilklägerin sagte demgegenüber aus, der Beschuldigte habe auch noch zugeschlagen, als sie bereits am Boden gelegen sei, wobei sie sich zumindest am Anfang noch bewegt habe. Detaillierte Angaben zu ihrer eigenen Position im Zeitpunkt der einzelnen Schläge und auch dazu, aus welcher Richtung diese jeweils ausgeführt wurden und wo sie sie getroffen haben, konnte die Straf- und Zivilklägerin hingegen nicht machen.