18 zeitigem Halten des Pfeffersprays in der linken Hand – wie dies der Beschuldigte zuletzt geltend machte – möglich. Hinsichtlich der Position der Straf- und Zivilklägerin sagte der Beschuldigte konstant aus, die Straf- und Zivilklägerin sei bei sämtlichen Schlägen gestanden. Auch bestritt er, noch weiter zugeschlagen zu haben, als sie bereits am Boden lag. Er schloss hingegen nicht aus, allenfalls im Moment des Fallens noch Schläge ausgeführt zu haben.