In Folge des Schlages mit dem hier stockähnlichen Gegenstand komme es zunächst zu einer Quetschung der Kopfschwarte an der Stelle der Gewalteinwirkung und durch den Widerlagereffekt des darunter liegenden Schädelknochens reisse die Kopfschwarte auf und die unter Spannung stehenden Wundränder führten zum klaffenden Aspekt der Verletzung. Aus dem Klaffen der Verletzung lasse sich aber nicht die Intensität der Einwirkung ableiten (pag. 1212 Z. 13 ff.). 8.5.4 Weitere Arztberichte Die Straf- und Zivilklägerin befand sich nach dem Vorfall über längere Zeit in medizinischer Behandlung, insbesondere wegen den Verletzungen an der linken Hand.