Im Hinblick auf die am Kopf hervorgerufenen Verletzungen ist gemäss dem Sachverständigen eher von einer mässigen Schlagwucht auszugehen, weil es letztendlich nicht zur Fraktur des Schädeldaches oder von Schädelknochen gekommen sei. Hingegen liessen die konturierten Hämatome, die man an den vier benannten Stellen am Rumpf abgrenzen könne, insbesondere an der Schulter und am linken Oberarm an eine erhebliche Einwirkung denken, weil es nicht so einfach sei, dass derartig konturierte Unterblutungszeichen entstehen würden.