Später in derselben Einvernahme führte er bestätigend aus, es wäre mit einem derartigen Ast, vorausgesetzt dieser würde nicht brechen, möglich, jemanden im schlimmsten Fall tödlich zu verletzen. Ob dies ein Bruch des Schädeldachs, eine Blutung innerhalb des Hirnschädels, eine direkte Hirngewebsquetschung oder auch eine verschiebende Verletzung der Halswirbelsäule wäre – all diese Verletzungen könnten den Tod herbeiführen (vgl. pag. 1210 Z. 29 ff.). Der Experte hielt jedoch auch deutlich fest, aus den Verletzungen lasse sich im vorliegenden konkreten Fall nicht schliessen, wie gross die Wahrscheinlichkeit eines Todeseintritts gewesen sei.