einen Menschen eingeschlagen wird, lässt sich gemäss Dr. E.________ (Facharzt für Rechtsmedizin) nicht vorhersagen. Er führte aus, er könne nur bestätigen, dass es grundsätzlich möglich sei, einem Menschen mit einem etwa 4 cm durchmessenden Ast von ca. 1,2 m Länge – sofern der Ast nicht breche – den Schädel einzuschlagen (pag. 1210 Z. 6 ff.). Später in derselben Einvernahme führte er bestätigend aus, es wäre mit einem derartigen Ast, vorausgesetzt dieser würde nicht brechen, möglich, jemanden im schlimmsten Fall tödlich zu verletzen.