1200 Z. 17 ff.). Auf die Frage, was er heute über den Vorfall denke, gab der Beschuldigte zu Protokoll, er hätte nicht so schlagen sollen [Anm.: Gemeint wohl «nicht so heftig»]. Er hätte andere Methoden haben sollen, um seine Schwester fortzujagen (pag. 1201 Z. 1 ff.). Zum Grund, weshalb er seine Schwester geschlagen habe, sagte der Beschuldigte über das gesamte Verfahren hinweg konstant aus, er habe dieser eine Lektion erteilen wollen, weil sie nach seinem Empfinden wiederholt Grenzen überschritten und insbesondere auf dem Grundstück in D.________ (Ort) nichts zu suchen habe (pag. 11, pag. 238 Z. 27 ff., pag. 239 Z. 74 ff., pag.