240 Z. 136 ff.). Auf einer Skala von 1 bis 10 ordnete er selbst seine Schläge bei 4 oder 5 ein und sagte aus, er hätte noch stärker schlagen können, habe aber schon stark geschlagen (pag. 240 Z. 140 ff.). In der Hafteinvernahme gab der Beschuldigte zu Protokoll, er habe gegen Rücken und Seite der Straf- und Zivilklägerin geschlagen, sehe aber aufgrund der Fotos, dass er sie auch am Kopf getroffen habe. Vielleicht sei sie auch noch im Fallen getroffen worden, am Boden habe er aber nicht mehr auf sie eingeschlagen (pag. 12 Z. 152 ff.).