Aussagen Beschuldigter Auf Frage, wie er denn zugeschlagen habe, antwortete der Beschuldigte in der ersten Befragung, er wisse dies nicht mehr genau, entweder mit beiden Händen oder mit einer Hand, entweder über den Kopf oder von der Seite. Er habe seiner Schwester gegen den Rücken und auch auf den Kopf geschlagen, letzteres jedoch nicht extra, er habe nicht gezielt (pag. 240 Z. 126 ff.). Gefragt, wie fest er denn zugeschlagen habe, antwortete er: «wenn man schlägt, schlägt man nicht weich. ‹Äs isch mir aues nach obe cho›» (pag. 240 Z. 136 ff.).