Diese nachträglichen Angaben der Straf- und Zivilklägerin gewichtet die Kammer als stark aggravierend. In der oberinstanzlichen Verhandlung gab die Straf- und Zivilklägerin schliesslich zu Protokoll, sie sei losgerannt, und hingefallen, als sie auf der Strasse gewesen sei. Sie habe raufgeschaut und den Beschuldigten mit beiden Händen aufziehen sehen. Da habe sie einfach noch den Kopf mit den Händen zu schützen versucht, danach sei sie bewusstlos gewesen. Das Bild, wie er mit erhobenen Armen dagestanden sei, sehe sie noch vor sich (pag. 1206 Z. 12 ff.). 8.5.2 Aussagen Beschuldigter