Nachdem der Beschuldigte sie geschlagen habe, habe er sie, während sie weiterhin ohnmächtig gewesen sei, noch gedreht und weggeschleift, um ihr danach noch zusätzlich zwei weitere massive Schläge ins Gesicht zu verpassen. Dies schliesst die Straf- und Zivilklägerin daraus, dass sie bevor sie das Bewusstsein verloren habe auf dem Bauch gelegen habe, dann aber im Gesicht stark blutend auf dem Rücken liegend wieder erwacht sei (pag. 1090). Diese nachträglichen Angaben der Straf- und Zivilklägerin gewichtet die Kammer als stark aggravierend.