Erstmals machte die Straf- und Zivilklägerin zudem geltend, der Beschuldigte habe sie, als sie gerannt sei, mit «irgendeinem starken Mittel» erreicht, welches sie sofort gelähmt und dazu geführt habe, dass sie nicht mehr habe atmen können, benommen geworden und eingesackt sei. Nachdem der Beschuldigte sie geschlagen habe, habe er sie, während sie weiterhin ohnmächtig gewesen sei, noch gedreht und weggeschleift, um ihr danach noch zusätzlich zwei weitere massive Schläge ins Gesicht zu verpassen.