Gleichzeitig führte sie jedoch aus, sie sei in «tiefe Ohnmacht» gefallen und habe die Schläge, welche der Beschuldigte ihr im Liegen ausgeteilt habe, nicht mehr gespürt. Erstmals machte die Straf- und Zivilklägerin zudem geltend, der Beschuldigte habe sie, als sie gerannt sei, mit «irgendeinem starken Mittel» erreicht, welches sie sofort gelähmt und dazu geführt habe, dass sie nicht mehr habe atmen können, benommen geworden und eingesackt sei.