und Z. 122 f.). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung führte die Straf- und Zivilklägerin aus, sie sei dem Beschuldigten nur leicht angekommen, weil sie noch am Laufen gewesen sei und sei dann fast wie eine Gummipuppe zusammengefallen auf die Knie. Sie habe dann kurz aufgeschaut und gesehen, wie er mit beiden Händen aufgezogen habe mit dem Stock. Sie habe ihrerseits versucht, sich mit beiden Händen über dem Kopf zu schützen (pag. 806 Z. 7 ff.). Auch in der nach der erstinstanzlichen Hauptverhandlung eingereichten Eingabe vom 14. März 2017 (pag. 1090 f.) hielt die Straf- und