Im Bereich des linken Oberarmes sei eine weitere Möglichkeit gegeben, dass hier noch weitere Schlageeinwirkungen stattgefunden haben könnten, es habe genügend Hämatomausprägungen. Nur zwei Ausprägungen seien so charakteristisch ausgeprägt, dass man sie als zwei einzelne stumpfe mechanische Gewalteinwirkungen voneinander abgrenzen könne. Das mache insgesamt mindestens vier Mal Kopf und vier Mal Oberkörper (pag. 1209 Z. 7 ff.). Die Frage, ob beim Rumpf auch mehrere Verletzungen durch einen Schlag entstanden sein könnten, beantwortete der Sachverständige wie folgt (pag. 1209 Z. 28 ff.): «Nein. Die aufgezählten sind separate.