Viertens liege eine Schwellung der linken Gesichtsschläfenregion vor, die mindestens eine Einwirkung erfordere, was nicht ausschliesse, dass es weitere Schläge gegeben haben könnte an dieser Stelle. Weiter lägen die abgrenzbaren vier geformten Hauteinblutungen/Hautunterblutungen vor – eine am Rücken rechts, eine auf der linken Schulterhöhe sowie mindestens zwei, die den linken Oberarm nach rückenwärts betreffen. Im Bereich des linken Oberarmes sei eine weitere Möglichkeit gegeben, dass hier noch weitere Schlageeinwirkungen stattgefunden haben könnten, es habe genügend Hämatomausprägungen.