11 8.4.2 Aussagen Beschuldigter Der Beschuldigte räumte in den Befragungen konstant drei, maximal vier Schläge ein. Zu Beginn der ersten Befragung unmittelbar nach dem Vorfall, sagte er aus, er habe mit einem «Holzchnebu» zwei, drei Mal auf seine Schwester eingeschlagen, bis diese umgefallen sei. Dann habe er aufgehört auf sie einzuschlagen (pag. 238 Z. 30 f.). Zum Schluss dieser Einvernahme bestätigte der Beschuldigte nochmals, er habe ihr dreimal eins «putzt» (pag. 243 Z. 260 f.).