105 und pag. 121), bestand die Vermutung, dass es sich beim sichergestellten zersägten Ast um das Tatwerkzeug handeln könne. Mehrere durch das IRM Bern durchgeführte Vortests auf menschliches Blut verliefen negativ und es konnten keine verwertbaren DNA-Profile erstellt werden, die einen Direktvergleich ermöglicht hätten (pag. 307 ff.). 8.3.5 Würdigung Wie bereits die Vorinstanz zutreffend festhielt, konnte das konkret verwendete Tatwerkzeug im Rahmen der Untersuchung nicht ermittelt werden (vgl. pag. 1026, S. 25 Entscheidbegründung). Es ist somit insbesondere nicht erwiesen, dass es sich beim Tatwerkzeug um den auf pag.