813 Z. 19 ff.). Dabei blieb er auch in der oberinstanzlichen Verhandlung, wenn er zu Protokoll gab, er sei nicht angerannt gekommen, sondern normal gegangen (pag. 1201 Z. 10 ff.). Er sei einfach so gegangen, wie wenn jemand durch die Stadt Bern gehe, er habe einen normalen Schritt, er gehe nicht schnell (pag. 1202 Z. 1 ff.). Auf Vorhalt seiner früheren Angaben gab er schliesslich Folgendes zu Protokoll: «Ich bin gegangen. Irgendwann lief sie los, da bin ich ihr hinterher gerannt.» (pag. 1202 Z. 8 ff.). 8.2.3 Würdigung