Händen hielt, mit welcher Heftigkeit er zuschlug und ob die Straf- und Zivilklägerin im Zeitpunkt der Schläge aufrecht stand oder bereits am Boden lag (vgl. dazu die Erwägungen unter 8.5 Ausführung der Schläge und Verletzungsfolgen hiernach). 8.2 Phase vor den Schlägen 8.2.1 Aussagen der Straf- und Zivilklägerin Wie bereits ausgeführt, sagte die Straf- und Zivilklägerin in sämtlichen Einvernahmen aus, sie sei am fraglichen frühen Morgen nach D.________ (Ort) gefahren, um dort Sandsäcke zu behändigen, wobei sie davon ausgegangen sei, dass ihr Bruder nicht anwesend sein werde (pag. 265 Z. 71 ff. und Z. 82 f., pag. 805 Z. 28 ff.).