7. Unbestrittener Sachverhalt Der angeklagte Sachverhalt ist im Wesentlichen unbestritten. Hintergrund des zur Beurteilung stehenden Vorfalles ist ein seit Jahrzehnten zerrüttetes Verhältnis zwischen den Geschwistern A.________. Der Beschuldigte wirft seiner Schwester namentlich vor, ihn in den 80er-Jahren, als er auf einer längeren Weltreise war, bestohlen zu haben und eine Erbschleicherin zu sein. Nach dem Ableben ihrer Eltern bilden die Geschwister eine Erbengemeinschaft, die insbesondere zwei Grundstücke in G.________ (Ort) und D.________ (Ort) umfasst. Eine Einigung über die Erbteilung konnte bislang nicht erzielt werden (vgl. pag.