1230 ff.). Nachdem den Parteien das rechtliche Gehör gewährt worden war, beschloss die Kammer, sowohl die erwähnten Fotos, als auch die von der Straf- und Zivilklägerin mit Eingabe vom 4. November 2017 eingereichten Beilagen zu den Akten zu erkennen (vgl. pag. 1214).