1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht; nachfolgend Vorinstanz) erklärte A.________ (nachfolgend Beschuldigter) mit Urteil vom 2. November 2016 (pag. 913 ff.) der versuchten vorsätzlichen Tötung, begangen am 25. Juni 2015 in D.________ (Ort) z.N.v. C.________ (nachfolgend Straf- und Zivilklägerin) schuldig und verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren, wobei die ausgestandene Untersuchungshaft von 224 Tagen vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet wurde, sowie zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten (Ziff.