5 Ferner machte Rechtsanwalt B.________ mit Eingaben vom 12. Oktober 2017 mit identischer Begründung insgesamt sechs Ausstandsgesuche in unterschiedlichen Verfahren gegen Mitglieder der Strafkammern hängig (SK 17 399; SK 17 400; SK 17 401; SK 17 402; SK 17 406; SK 17 407). In allen acht Verfahren wurden am 3. November 2017 Nichteintretens- resp. Abweisungsbeschlüsse gefällt. Bei Beachtung minimaler Sorgfaltspflichten wäre vorliegend auf Anhieb erkennbar gewesen, dass das Ausstandsgesuch offensichtlich unbegründet ist.