___, wie bereits erwähnt, im Namen des Gesuchstellers am 27. Oktober 2017 Beschwerde. Mit Verfügung vom 1. November 2017 eröffnete die Präsidentin der Beschwerdekammer in Strafsachen, Oberrichterin C.________, ein Beschwerdeverfahren und räumte der Generalstaatsanwaltschaft und dem Beschuldigten Gelegenheit zur Stellungnahme ein (pag. 1 ff.; BK 17 436).