2 3. Vorliegend nahm die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, mit Verfügung vom 12. Oktober 2017 das Verfahren gegen Dr. med. D.________ (Beschuldigter) wegen falschem ärztlichen Zeugnis und Falschbeurkundung nicht an die Hand (pag. 21 ff.). Gegen diese Verfügung erhob Rechtsanwalt B.________, wie bereits erwähnt, im Namen des Gesuchstellers am 27. Oktober 2017 Beschwerde.