2 3. Vorliegend nahm die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern- Mittelland, mit Verfügung vom 5. Oktober 2017 das Verfahren gegen C.________ und D.________ nicht an die Hand (pag. 17). Gegen diese Verfügung erhob der Gesuchsteller, wie bereits erwähnt, am 23. Oktober 2017 Beschwerde und verlangte die Eröffnung einer Strafuntersuchung gegen C.________ (Beschuldigte) (pag.