1. Mit Eingabe vom 23. Oktober 2017 erhebt Rechtsanwalt A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) Beschwerde gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, vom 5. Oktober 2017. In der Beschwerde macht er vorab geltend, mangels entsprechender gesetzlicher Grundlage lehne er das Gericht in seiner jetzigen Besetzung wegen der Besorgnis der Befangenheit ab (pag. 11). Zur Begründung führt er insbesondere aus, die Beschwerdekammer des Obergerichts verfüge über keinen gesetzlichen Geschäftsverteilungsplan und die Zuteilung der vorliegenden Richterbank erfolge nach Ermessen des Obergerichts.