weiter verfügt wurde, dass folgende Gegenstände zur Vernichtung eingezogen und vernichtet werden (Art. 69 StGB): - 1 Filmrollendose, milchig mit Samen - 1 Metalldose mit Pulverrückständen - 1 MG mit Pulverrückständen - 1 Smartphone AIS, Schwarz, ausgeschaltet, ohne Ladekabel 19 - 1 Minigrip mit Crystal, brutto 0.4 Gramm - div. Drogenutensilien (Teile von Alufolie, Röhrli, Papier und MG) B. I. A.________ wird unter Einbezug der in Rechtskraft erwachsenen Schuldsprüche gemäss Ziffer A.I.1. hiervor sowie in Anwendung der Artikel