Obere Instanz Soweit die Beschuldigte im Umfang von 2/3 vor oberer Instanz unterliegt, werden das amtliche und das volle Honorar von Rechtsanwalt B.________ wie folgt bestimmt: Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung der Beschuldigten mit CHF 2‘903.55 (inkl. Auslagen und Mehrwert-