13. Amtliche Entschädigung 13.1 Erste Instanz Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt J.________ für die amtliche Verteidigung der Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 24‘914.95 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer). Die Beschuldigte hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt J.________ die Differenz von CHF 5'847.95 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 13.2 Obere Instanz