Davon ausgehend werden 2/3 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf pauschal CHF 3‘000.00, ausmachend CHF 2‘000.00, der Beschuldigten zur Bezahlung auferlegt. Die restanzlichen Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 1‘000.00 trägt der Kanton Bern.