Angesichts der Tatsache, dass die Beschuldigte lediglich mit sehr kleinen Mengen pro Geschäft gehandelt und sie (und ihre Abnehmer) den Handel insbesondere zur Finanzierung ihres eigenen Konsums betrieben haben, relativiert sich das Gesamtverschulden jedoch einigermassen. Schliesslich ist im vorliegenden Fall der Fokus insbesondere auf die Verbesserung der Legalprognose zu legen. Aufgabe der Strafjustiz ist auch die Resozialisierung. Es ist nicht ersichtlich, inwiefern die Legalprognose verbessert werden könnte, indem die Beschuldigte einen Teil der Strafe vollziehen müsste.