Die Beschuldigte hat sich damit jahrelang wohlverhalten. Kommt hinzu, dass die Beschuldigte sich im vorliegenden Verfahren doch 263 Tage in Untersuchungshaft befunden hat, was einen erheblichen Einschnitt in ihr Leben darstellte, und sie sich seit der Entlassung am 13. Januar 2017 auch nichts mehr hat zu Schulden kommen lassen.