Dabei sind die persönlichen Verhältnisse bis zum Zeitpunkt des Entscheides miteinzubeziehen. 9.2 Gewährung des teilbedingten Vollzugs Der Beschuldigten muss keine Schlechtprognose für zukünftiges Wohlverhalten gestellt werden. Zwar wird nicht verkannt, dass die Beschuldigte einschlägig vorbestraft und nicht erwerbstätig ist, keine Berufsausbildung absolviert hat, und sie abgesehen von ihrem Ehemann über kein familiäres Umfeld in der Schweiz verfügt.