Die Beschuldigte hat nun heute insofern Einsicht und Reue gezeigt, als sie dieses Umfeld auch räumlich verlassen und im Kanton Zürich ein neues Leben begonnen hat. Insofern kann ihr unter diesem Titel ein minimaler Strafabzug von einem Monat gewährt werden, womit als Zwischenfazit von einer Strafe von 30 Monaten auszugehen ist. 8.3.3 Strafempfindlichkeit Schliesslich kam die Vorinstanz zu Recht zum Schluss, es lägen keine Hinweise für eine besonders hohe oder besonders tiefe Strafempfindlichkeit vor, so dass sich dieser Aspekt neutral auswirke. Die Beschuldigte ist nicht erwerbstätig und hat keine Kinder.